Grundanforderungen an die korrosionsbeständige Konstruktion von geschweißten Stahlrohren

1. Die verarbeiteten Bauteile und Fertigprodukte dürfen erst nach erfahrungsgemäßer Annahme extern entsorgt werden.

2. Die Grate an der Außenfläche desgeschweißtes Stahlrohr, Schweißhaut, Schweißknöpfe, Spritzer, Staub und Zunder usw. sollten vor dem Entfernen von Rost gereinigt werden, und gleichzeitig sollten lose Oxidzunder und dicke Rostschichten entfernt werden.

3. Wenn sich Öl und Fett auf der Oberfläche des geschweißten Stahlrohrs befinden, sollte dieses vor der Rostentfernung gereinigt werden.Wenn nur auf einem Teil der Fläche Ölflecken und Fett vorhanden sind, sind teilweise Entsorgungsmethoden in der Regel optional;Bei großen oder allen Flächen können Sie zur Reinigung ein Lösungsmittel oder heißes Alkali wählen.

4. Wenn sich Säuren, Laugen und Salze auf der Oberfläche des geschweißten Stahlrohrs befinden, können Sie diese mit heißem Wasser oder Dampf abwaschen.Allerdings sollte auf die Entsorgung von Abwässern geachtet werden, die keine Umweltverschmutzung verursachen können.

5. Einige frisch gewalzte Edelstahlrohre werden mit aushärtendem Lack beschichtet, um Rost bei kurzfristiger Lagerung und Transport zu vermeiden.Die mit aushärtender Farbe beschichteten Edelstahlrohre müssen gemäß den besonderen Bedingungen entsorgt werden.Wenn es sich bei der aushärtenden Farbe um eine Zweikomponentenbeschichtung handelt, die mit einem Härter ausgehärtet wird, und die Beschichtung grundsätzlich intakt ist, kann sie mit Schmirgelleinen, Edelstahlrohrsamt oder Lichtstrahl behandelt und der Staub entfernt werden, und dann der nächste Bauschritt.

6. Die Beschichtung zum Aushärten der Grundierung oder üblichen Grundierung der Außenfläche von geschweißten Stahlrohren wird normalerweise entsprechend dem Zustand der Beschichtung und der nächsten Trägerfarbe bestimmt.Alles, was für eine weitere Beschichtung nicht verwendbar ist oder die Haftung der nächsten Beschichtung beeinträchtigt, sollte vollständig entfernt werden.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 03.01.2020